BULLInvest

+43 (0) 650 28 55 468
+43 (0) 699 18 19 69 69
office@bullinvest.at

Welche Formeln bestimmten und bestimmen die Höhe der staatlichen Pension?

Man könnte diesen Beitrag auch unter die Überschrift stellen: Das war einmal! Auf der Seite über das Umlageverfahren habe ich die These aufgestellt, dass jede Formel zur Ermittlung der Pensionshöhe nur solange gilt, als sich Pensionsversicherungsanstalt und Regierung die nach dieser Formel errechneten Pensionen auch leisten kann. Hier nun der Beweis:

Die Pensionshöhe ist nach den gültigen Formeln immer von folgenden Faktoren abhängig:

  • Der Höhe des Einkommens

  • Der Dauer der Beschäftigung

  • Des Zeitpunktes des Pensionsantritts

Der Höhe des Einkommens

Ein heute 60 jähriger Mann hat im Verlaufe seiner Aktivzeit gehört, dass seine Pension an

  • seinem letzten Einkommen bemessen wird

  • am Durchschnitt der besten 5 Jahren

  • am Durchschnitt der besten 10 Jahren

  • am Durchschnitt der besten 18 Jahren

Geht man 2012 in Pension, so wird die Pensionshöhe am Durchschnitt der besten 24 Jahre bemessen, geht man aber erst 2028 in Pension, wird der Durchschnitt der besten 40 Jahre herangezogen! Und glauben Sie mir: Der Durchschnitt z.B. von den besten 24 Jahren ist geringer als der von den besten 5 Jahren! 

Die Dauer der Beschäftigung

Der heute 60 jährige Mann hörte jahrelang, dass er für jedes Beitragsjahr 2% seiner Bemessungsgrundlage (siehe oben, Durchschnitt der besten Jahre) als Pension bekommt. Hat er beispielsweise 40 Beitragsjahre so sind das 40 x 2 = 80% . Aktuell bekommt man für jedes Beitragsjahr 1,78% der Bemessungsgrundlage und das sind nur mehr 71,2% oder rund 11% weniger! Warum? Weil sich der Staat nicht mehr leisten kann aus Beiträgen und Zuschuss. Soviel zur Sicherheit von Formeln. Aber es gibt ja noch einen Punkt.

Der Zeitpunktes des Pensionsantritts

Das gesetzliche Pensionsalter unseres 60 jährigen Mannes ist (derzeit noch 65 - Tendenz steigend). Will der gute Mann aber schon mit 62 Jahren in Pension gehen, hörte er bis zum Jahr 2000, dass er für jedes jahr früher 2% Abschlag von seiner Pension bekommt. 3 x 2 = 6%!

Von 2000 bis 2003 waren es auf einmal 3% pro Jahr, ab 2003 4,2% pro Jahr und ab 2014 werden es 5,1% pro Jahr sein. 3 x 5,1 = 15,3% oder das 2 1/2 fache von 1999.

Und so werden heute geltende Formeln auch in Zukunft nicht mehr gültig sein, wenn die demographischen Einflüsse auf das System voll Wirkung erlangen und der Staat noch mehr sparen muss als heute!

Bildnachweis: iStockphoto