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Der notwendige Barwert

Will man im Ruhestand ein annähernd gleiches Einkommen wie als Aktiver, muss man seine Pensionslücke durch eine Zusatzpension schließen. Dabei ist es wichtig, dass die Zusatzpension nicht nur die voraussichtliche Zahlungsdauer, sondern auch die Inflation berücksichtigt.

Mit den beiden Grafiken unten möchte ich Ihnen eine Überschlagsrechnung ermöglichen. Grafik 1 zeigt, wieviel Kapital man für welche Zusatzpension benötigt. Dabei ist dieser Wert einmal ohne und einmal mit Berücksichtigung der Inflation im Rentenzeitraum angegeben.

Was zeigt Grafik 2? Wenn man aber die Pensionslücke per heute ermittelt, dann ist bei dem Betrag noch kein Kaufkraftverlust in der Ansparphase einkalkuliert. Wenn wir also aus heutiger Sicht rechnen, daß die Pensionslücke € 1.000,- betragen wird und davon ausgehen, daß es in den Jahren bis zur Pension durchschnittlich 2,5% Inflation gibt, dann beträgt die Lücke zum Pensionsalter nicht mehr € 1.000, sondern bei einer Spanne von noch 25 Jahren bis zur Pensionierung schon € 1.854,-. daher ist der vorher ermittelte Barwert um den Faktor 1,8539 zu erhöhen. Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, bräuchte man mit 65 nicht € 266.480,- sondern € 494.027,-.





 

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