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Die Pensionsreformen Ich habe ja schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass sich die Pensionshöhe nicht aufgrund der verlautbarten Formeln ergibt, sondern einzig und allein davon abhängig ist, wieviel Geld aufgrund des Umlagesystems für Pensionen vorhanden ist. Auch konnte ich darstellen, welche Formeln im Verlauf des Arbeitslebens eines Menschen es schon gegeben hat und dass die ursprünglichen Versprechen mit einem Male nichts mehr wert waren. Welche Auswirkungen die Pensionsreformen auf die küftigen Pensionen hatten und haben, möchte ich anhand eines Beispiels zeigen. Da erkennt man auch deutlich, dass künftige Pensionisten - bei gleicher Leistung - deutlich weniger Pension haben werden als die heutigen Pensionisten: Ein 62 – jähriger Mann verdiente immer HBG geht mit 40 VSJ in Pension*), Einkommen bei Pensionsantritt € 4200,--
Recht 1980: Pension 3158,40 oder 75,2% vom Letzteinkommen; Gerechnet mit p.a. 2%, Abschlag 2%, Basis LEK
Recht 1990: Pension 3076,57 oder 73,2% vom Letzteinkommen; Gerechnet mit p.a. 2%, Abschlag 2%, 5 Jahre
Recht 1995: Pension 2981,77 oder 71,0% vom Letzteinkommen; Gerechnet mit p.a. 2%, Abschlag 2%, 10 Jahre
Recht 2001: Pension 2713,33 oder 64,6% vom Letzteinkommen; Gerechnet mit p.a. 2%, Abschlag 2%, 18 Jahre
Recht 2011: Pension 2245,31 oder 53,4%; vom Letzteinkommen Gerechnet mit p.a. 1,78%, Abschlag 12,6%, 23 Jahre
Recht 2028: Pension 1990,80 oder 47,4%; vom Letzteinkommen Gerechnet mit p.a. 1,78%, Abschlag 12,6%, 40 Jahre
*) der Einfachheit halber alles mit heutigem Einkommen/Pension gerechnet, alle Angaben sind Brutto
Eine ausführliche Darstellung zum Thema "Betrogene Generation" finden Sie hier zum Download!
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Bildnachweis: iStockphoto
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